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BGH, 03.05.2001 - 4 StR 126/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Strafmilderung - Aufklärungserfolg - Erkenntnisse - Einlassungen - Tatbeitrag
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StGB § 49 Abs. 2; ; BtMG § 31 Nr. 1; ; BtMG § 31
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 31 Nr. 1
Vorliegen eines Aufklärungserfolges - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.08.1995 - 4 StR 422/95
Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und fehlender objektiv …
Auszug aus BGH, 03.05.2001 - 4 StR 126/01
Vielmehr schafft in der Regel auch derjenige, der Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern, Lieferanten oder Abnehmern macht, die sich mit bereits vorhandenem Wissen der Strafverfolgungsbehörden decken, eine sicherere Grundlage für den Nachweis der betreffenden Taten und verbessert damit die Möglichkeit der Verfolgung begangener Straftaten (BGH StV 1991, 66, 67; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 8, 19, 25, 27; BGH, Urteil vom 3. August 2000 - 3 StR 133/00). - BGH, 09.08.2000 - 3 StR 133/00
Strafmilderung bei Betäubungsmitteldelikten (speziell Merkmal des …
Auszug aus BGH, 03.05.2001 - 4 StR 126/01
Vielmehr schafft in der Regel auch derjenige, der Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern, Lieferanten oder Abnehmern macht, die sich mit bereits vorhandenem Wissen der Strafverfolgungsbehörden decken, eine sicherere Grundlage für den Nachweis der betreffenden Taten und verbessert damit die Möglichkeit der Verfolgung begangener Straftaten (BGH StV 1991, 66, 67;… BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 8, 19, 25, 27; BGH, Urteil vom 3. August 2000 - 3 StR 133/00). - BGH, 13.09.1990 - 4 StR 253/90
Betäubungsmittel - Wesentlicher Aufkärungsbeitrag - Erkenntnisse der …
Auszug aus BGH, 03.05.2001 - 4 StR 126/01
Vielmehr schafft in der Regel auch derjenige, der Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern, Lieferanten oder Abnehmern macht, die sich mit bereits vorhandenem Wissen der Strafverfolgungsbehörden decken, eine sicherere Grundlage für den Nachweis der betreffenden Taten und verbessert damit die Möglichkeit der Verfolgung begangener Straftaten (BGH StV 1991, 66, 67;… BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 8, 19, 25, 27; BGH, Urteil vom 3. August 2000 - 3 StR 133/00).
- BGH, 17.02.1994 - 4 StR 24/94
Strafverfolgungsbehörde - Betäubungsmittelhändler - Strafverfolgung - …
Auszug aus BGH, 03.05.2001 - 4 StR 126/01
Vielmehr schafft in der Regel auch derjenige, der Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern, Lieferanten oder Abnehmern macht, die sich mit bereits vorhandenem Wissen der Strafverfolgungsbehörden decken, eine sicherere Grundlage für den Nachweis der betreffenden Taten und verbessert damit die Möglichkeit der Verfolgung begangener Straftaten (BGH StV 1991, 66, 67; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 8, 19, 25, 27; BGH, Urteil vom 3. August 2000 - 3 StR 133/00). - BGH, 02.10.1990 - 1 StR 487/90
Betäubungsmittel - Angaben des Angeklagten - Gewißheit - Beteiligung Dritter - …
Auszug aus BGH, 03.05.2001 - 4 StR 126/01
Vielmehr schafft in der Regel auch derjenige, der Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern, Lieferanten oder Abnehmern macht, die sich mit bereits vorhandenem Wissen der Strafverfolgungsbehörden decken, eine sicherere Grundlage für den Nachweis der betreffenden Taten und verbessert damit die Möglichkeit der Verfolgung begangener Straftaten (BGH StV 1991, 66, 67; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 8, 19, 25, 27; BGH, Urteil vom 3. August 2000 - 3 StR 133/00). - BGH, 21.06.1988 - 1 StR 153/88
Aussage des Angeklagten - Mittäter - Aufdeckung von Tatbeiträgen - Strafmilderung
Auszug aus BGH, 03.05.2001 - 4 StR 126/01
Vielmehr schafft in der Regel auch derjenige, der Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern, Lieferanten oder Abnehmern macht, die sich mit bereits vorhandenem Wissen der Strafverfolgungsbehörden decken, eine sicherere Grundlage für den Nachweis der betreffenden Taten und verbessert damit die Möglichkeit der Verfolgung begangener Straftaten (BGH StV 1991, 66, 67; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 8, 19, 25, 27; BGH, Urteil vom 3. August 2000 - 3 StR 133/00).