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   BGH, 03.05.2001 - 4 StR 126/01   

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https://dejure.org/2001,6967
BGH, 03.05.2001 - 4 StR 126/01 (https://dejure.org/2001,6967)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2001 - 4 StR 126/01 (https://dejure.org/2001,6967)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2001 - 4 StR 126/01 (https://dejure.org/2001,6967)
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  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 422/95

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und fehlender objektiv

    Auszug aus BGH, 03.05.2001 - 4 StR 126/01
    Vielmehr schafft in der Regel auch derjenige, der Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern, Lieferanten oder Abnehmern macht, die sich mit bereits vorhandenem Wissen der Strafverfolgungsbehörden decken, eine sicherere Grundlage für den Nachweis der betreffenden Taten und verbessert damit die Möglichkeit der Verfolgung begangener Straftaten (BGH StV 1991, 66, 67; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 8, 19, 25, 27; BGH, Urteil vom 3. August 2000 - 3 StR 133/00).
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 133/00

    Strafmilderung bei Betäubungsmitteldelikten (speziell Merkmal des

    Auszug aus BGH, 03.05.2001 - 4 StR 126/01
    Vielmehr schafft in der Regel auch derjenige, der Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern, Lieferanten oder Abnehmern macht, die sich mit bereits vorhandenem Wissen der Strafverfolgungsbehörden decken, eine sicherere Grundlage für den Nachweis der betreffenden Taten und verbessert damit die Möglichkeit der Verfolgung begangener Straftaten (BGH StV 1991, 66, 67; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 8, 19, 25, 27; BGH, Urteil vom 3. August 2000 - 3 StR 133/00).
  • BGH, 13.09.1990 - 4 StR 253/90

    Betäubungsmittel - Wesentlicher Aufkärungsbeitrag - Erkenntnisse der

    Auszug aus BGH, 03.05.2001 - 4 StR 126/01
    Vielmehr schafft in der Regel auch derjenige, der Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern, Lieferanten oder Abnehmern macht, die sich mit bereits vorhandenem Wissen der Strafverfolgungsbehörden decken, eine sicherere Grundlage für den Nachweis der betreffenden Taten und verbessert damit die Möglichkeit der Verfolgung begangener Straftaten (BGH StV 1991, 66, 67; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 8, 19, 25, 27; BGH, Urteil vom 3. August 2000 - 3 StR 133/00).
  • BGH, 17.02.1994 - 4 StR 24/94

    Strafverfolgungsbehörde - Betäubungsmittelhändler - Strafverfolgung -

    Auszug aus BGH, 03.05.2001 - 4 StR 126/01
    Vielmehr schafft in der Regel auch derjenige, der Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern, Lieferanten oder Abnehmern macht, die sich mit bereits vorhandenem Wissen der Strafverfolgungsbehörden decken, eine sicherere Grundlage für den Nachweis der betreffenden Taten und verbessert damit die Möglichkeit der Verfolgung begangener Straftaten (BGH StV 1991, 66, 67; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 8, 19, 25, 27; BGH, Urteil vom 3. August 2000 - 3 StR 133/00).
  • BGH, 02.10.1990 - 1 StR 487/90

    Betäubungsmittel - Angaben des Angeklagten - Gewißheit - Beteiligung Dritter -

    Auszug aus BGH, 03.05.2001 - 4 StR 126/01
    Vielmehr schafft in der Regel auch derjenige, der Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern, Lieferanten oder Abnehmern macht, die sich mit bereits vorhandenem Wissen der Strafverfolgungsbehörden decken, eine sicherere Grundlage für den Nachweis der betreffenden Taten und verbessert damit die Möglichkeit der Verfolgung begangener Straftaten (BGH StV 1991, 66, 67; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 8, 19, 25, 27; BGH, Urteil vom 3. August 2000 - 3 StR 133/00).
  • BGH, 21.06.1988 - 1 StR 153/88

    Aussage des Angeklagten - Mittäter - Aufdeckung von Tatbeiträgen - Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 03.05.2001 - 4 StR 126/01
    Vielmehr schafft in der Regel auch derjenige, der Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern, Lieferanten oder Abnehmern macht, die sich mit bereits vorhandenem Wissen der Strafverfolgungsbehörden decken, eine sicherere Grundlage für den Nachweis der betreffenden Taten und verbessert damit die Möglichkeit der Verfolgung begangener Straftaten (BGH StV 1991, 66, 67; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 8, 19, 25, 27; BGH, Urteil vom 3. August 2000 - 3 StR 133/00).
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